Erweiterte Anforderungen an den Energieausweis ab dem 3. Juni 2022
Mit der Änderung des gesetzlichen Rahmens durch das Königliche Dekret 390/2021 wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in Spanien weiter verschärft. Seit dem 3. Juni 2022 besteht die Pflicht zur Ausstellung oder Aktualisierung eines Energieausweises auch für Gebäude oder Gebäudeteile, die bauliche Änderungen oder Erweiterungen erfahren, die eine der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Austausch oder Renovierung von Heizungs-, Klima- oder Lüftungssystemen
Wenn ein Gebäude eine neue Heizungsanlage erhält, eine bestehende wesentlich renoviert wird oder eine komplette Änderung des Heizsystems erfolgt, kann dies die Verpflichtung zur Ausstellung eines neuen Energieausweises nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn:
- Ein neues Wärmeerzeugungssystem installiert wird.
- Eine komplette Renovierung der bestehenden Heizungsanlage stattfindet.
- Die Änderungen eine Überarbeitung oder Neugenehmigung des Wärmeanlagenprojekts gemäß Artikel 15 der Verordnung über Wärmeanlagen in Gebäuden (RD 1027/2007) erforderlich machen.
2. Sanierungen oder Umbauten, die mehr als 25 % der Gebäudehülle betreffen
Werden bei einer Renovierung mehr als 25 % der äußeren Gebäudehülle (z. B. Fassaden, Dächer, Fenster oder andere wärmeisolierende Bauteile) verändert, ist ebenfalls ein neuer Energieausweis notwendig.
- Diese Regelung betrifft besonders energetische Sanierungen von Altbauten, bei denen z. B. Dämmmaßnahmen durchgeführt oder neue Fenster und Türen installiert werden.
- Ziel ist es, sicherzustellen, dass die energetischen Veränderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Energieausweis aktualisiert wird.
3. Erweiterungen von Gebäuden oder einzelnen Nutzungseinheiten
Eine Verpflichtung zur Ausstellung eines neuen Energieausweises besteht auch dann, wenn:
- Eine bauliche Erweiterung durchgeführt wird, die die Fläche oder das Bauvolumen einer Nutzungseinheit um mehr als 10 % vergrößert.
- Die zusätzliche Fläche mehr als 50 m² beträgt.
- Beispielsweise betrifft dies Anbauten, Dachaufstockungen oder die Umwandlung von Nebengebäuden in bewohnbare Flächen.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
Die erweiterten Regelungen sollen sicherstellen, dass energetische Verbesserungen oder Erweiterungen den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen. Immobilienbesitzer müssen daher bei Umbauten oder Sanierungen prüfen, ob sie von der Pflicht zur Ausstellung eines neuen Energieausweises betroffen sind.